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Verein gegen mißbräuchliche Abmahnungen weist auf Preisangaben im Internet hin
Die Unverbindliche Preisempfehlung bleibt auch als UVP unverbindlich; auch die Mehrwertsteuer muß nich überall angegeben werden - Abmahnwelle e.V. berichtet

Neues von der Abmahnfront: Die "unverbindliche" Preisempfehlung (UVP)

PAngV-Abmahnungen (UVP): Der BGH musste sich tatsächlich mit der Frage beschäftigen ob eine Empfehlung unverbindlich ist, für den normalen Kunden sei nicht zuerkennen, dass es sich wirklich nur um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt.

Im Bertelsmann Lexikon steht unter anderem "empfohlener (vom Hersteller einer Ware vorgeschlagener, unverbindlicher) Richtpreis;" Das Gericht entschied dann genau so. Es entschied, dass eine Preisempfehlung nicht bindend ist. Der Kläger bemängelte allerdings, dass man nicht davon ausgehen könne, dass der Verbraucher bei der Abkürzung "UVP" oder einer entsprechenden Empfehlung wissen könne, dass diese vom Hersteller stammt. Letztendlich entschied der BGH im Urteil Az.: I ZR 271/03 vom 7.Dezember 2006, die Abkürzung "UVP" ist in Zusammenhang mit Preisen weder irreführend noch missverständlich.

"Das Berufungsgericht legt nicht dar, dass der Verkehr deshalb mit der Angabe "UVP", wenn sie ihm im Zusammenhang mit einer Preisgegenüberstellung begegnet, eine andere Bedeutung als die einer Abkürzung von "Unverbindliche Preisempfehlung" verbindet. Mit Recht weist die Revision darauf hin, dass die mögliche Bedeutung von "UVP" als Abkürzung von "Umweltverträglichkeitsprüfung" aus der Sicht des angesprochenen Verbrauchers ausscheidet, wenn das Kürzel "UVP" wie hier im Zusammenhang mit einer Preisgegenüberstellung einer Preisangabe vorangestellt wird."

 

PangV-Abmahnungen (Fehlende Preisangabe)

Die fehlende Mehrwertsteuerangabe in einem Internetshop sieht das OLG Hamburg Az.: 5 U 152/06 vom 14. Februar 2007 nicht als abmahnwürdig an, wenn spätestens im Warenkorb darauf hingewiesen wird.

© Mai 2007 Abmahnwelle e.V.

Wir werden diese Serie in unregelmäßigen Abständen fortsetzen - schauen Sie wieder bei uns vorbei!

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