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Verein gegen mißbräuchliche
Abmahnungen weist auf "lebenslange Garantie" hin
Eine lebenslange Garantie ist nicht mit deutschem Recht vereinbar
- Abmahnwelle e.V. berichtet
Neues von der Abmahnfront: "Lebenslange Garantie"
Hier geht es um Garantie, nicht um die gesetzlich vorgeschriebene
zweijährige Gewährleistung. Bei "lebenslanger Garantie"
wäre die Frage offen, auf welches Leben sich gerade diese Garantie
bezieht. Auch deshalb schließt der Gesetzgeber eine Garantie
länger als 30 Jahre im BGB § 202 Abs. 2 aus.
Am 28.07. wurde uns gemeldet, im besonderen in eBay, Abmahnungen
von RAe Opitz & Thomas Hettwer verschickt werden in denen lebens-lange
Garantie abgemahnt wird. Wir konnten bislang keine größere
Abmahnaktion diesbezüglich feststellen, was nicht heißen
soll, dass es sich hier um den Anfang einer Abmahnwelle handelt.
Bei unseren Recherchen haben wir feststellen können, dass selbst
private Anbieter in der Artikelbezeichnung mit "lebenslanger
Garantie" werben.
Links zum Thema:
http://www.it-recht-kanzlei.de/
Nachricht vom 26.07.2006
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__202.html
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020725/b_3.phtml
© 2006 Abmahnwelle
e.V.
Wir werden diese Serie in unregelmäßigen Abständen
fortsetzen - schauen Sie wieder bei uns vorbei!
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