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Verein gegen mißbräuchliche Abmahnungen weist auf "lebenslange Garantie" hin
Eine lebenslange Garantie ist nicht mit deutschem Recht vereinbar - Abmahnwelle e.V. berichtet

Neues von der Abmahnfront: "Lebenslange Garantie"

Hier geht es um Garantie, nicht um die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistung. Bei "lebenslanger Garantie" wäre die Frage offen, auf welches Leben sich gerade diese Garantie bezieht. Auch deshalb schließt der Gesetzgeber eine Garantie länger als 30 Jahre im BGB § 202 Abs. 2 aus.

Am 28.07. wurde uns gemeldet, im besonderen in eBay, Abmahnungen von RAe Opitz & Thomas Hettwer verschickt werden in denen lebens-lange Garantie abgemahnt wird. Wir konnten bislang keine größere Abmahnaktion diesbezüglich feststellen, was nicht heißen soll, dass es sich hier um den Anfang einer Abmahnwelle handelt. Bei unseren Recherchen haben wir feststellen können, dass selbst private Anbieter in der Artikelbezeichnung mit "lebenslanger Garantie" werben.

Links zum Thema:

http://www.it-recht-kanzlei.de/ Nachricht vom 26.07.2006
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__202.html
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020725/b_3.phtml

© 2006 Abmahnwelle e.V.

Wir werden diese Serie in unregelmäßigen Abständen fortsetzen - schauen Sie wieder bei uns vorbei!

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