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Verein gegen mißbräuchliche Abmahnungen weist auf AGB-Klauseln hin
Gerichte entscheiden "In der Regel" und Ausschluß unfreier Rücksendungen führt zu Unwirksamkeit - Abmahnwelle e.V. berichtet

Neues von der Abmahnfront: AGB-Abmahnungen

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 03.04.2007 Az.: 5 W 73/07 entschieden, dass die Formulierung "in der Regel" zu unbestimmt ist. Somit ist die jede Klausel unwirksam, die diese Formulierung enthält. Das Urteil hier bezieht sich auf Versandangaben. D. h. gewerbliche Verkäufer müssen genaue Versandangaben machen. Daraus könnte man ableiten, dass Versandangaben, auch wenn sie nicht in den AGB stehen, allgemein genau sein müssen. Links:

Links:

http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/472.html
http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_73-07.pdf
http://pages.ebay.de/rechtsportal/

Eine Klausel zur Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware ist ebenso abmahnfähig, so das OLG Hamburg (Beschluss vom 17.01.2007, Az. 312 O 929/06)

Links:

http://openpr.de/news/130363/
www.it-recht-kanzlei.de
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070415091357.html

© Mai 2007 Abmahnwelle e.V.

Wir werden diese Serie in unregelmäßigen Abständen fortsetzen - schauen Sie wieder bei uns vorbei!

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