| Verein gegen mißbräuchliche
Abmahnungen weist auf AGB-Klauseln hin
Gerichte entscheiden "In der Regel" und Ausschluß unfreier Rücksendungen
führt zu Unwirksamkeit - Abmahnwelle e.V. berichtet
Neues von der Abmahnfront: AGB-Abmahnungen
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 03.04.2007 Az.: 5 W
73/07 entschieden, dass die Formulierung "in der Regel" zu unbestimmt
ist. Somit ist die jede Klausel unwirksam, die diese Formulierung
enthält. Das Urteil hier bezieht sich auf Versandangaben. D. h.
gewerbliche Verkäufer müssen genaue Versandangaben machen. Daraus
könnte man ableiten, dass Versandangaben, auch wenn sie nicht in
den AGB stehen, allgemein genau sein müssen. Links:
Links:
http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/472.html
http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_73-07.pdf
http://pages.ebay.de/rechtsportal/
Eine Klausel zur Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware
ist ebenso abmahnfähig, so das OLG Hamburg (Beschluss vom 17.01.2007,
Az. 312 O 929/06)
Links:
http://openpr.de/news/130363/
www.it-recht-kanzlei.de
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070415091357.html
© Mai 2007 Abmahnwelle
e.V.
Wir werden diese Serie in unregelmäßigen Abständen
fortsetzen - schauen Sie wieder bei uns vorbei!
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